
Die Gespräche (inkl. das Erstgespräch) dauern im Regelfall 50 Minuten und die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit derzeit 135,53€ (3,1-facher Faktor).
Gesetzlich Versicherte:
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten von einer gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht getragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Behandlung von Kassenpatienten im so genannten Kostenerstattungsverfahren möglich. Bei Fragen zum Kostenerstattungsverfahren stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Privatversicherung/ Beihilfe:
Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise.
Die Beihilfe erstattet üblicherweise anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Sie vor der ersten Sprechstunde bzw. vor Beginn der Psychotherapie sicherstellen sollten, ob und in welchem Umfang der private Krankenversicherer und/oder die Beihilfestelle die Kosten der Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig ist. Noch sind nicht alle über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert und bei PKV-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife.
Zudem deckt nicht jede private Versicherung Psychotherapie ab, manche übernehmen nur die Behandlung bei ärztlichen Psychotherapeuten/innen
Die Beihilfen ermöglichen nun: 3x 50 Minuten Sprechstunde, 5x 50 Minuten probatorische Sitzungen, 1x biografische Anamnese sowie 24x 50 Minuten Kurzzeittherapiesitzungen.
Diese Leistungen sind i.d.R. antrags- und genehmigungsfrei. Die Behandlungskosten werden direkt mit Ihnen abgerechnet. Grundlage für das Honorar stellen die GOP
(Gebührenordnung für Psychotherapie) sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen dar.
Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie die Psychotherapie privat bezahlen. Dies hat den Vorteil, dass es zu keinem Eintrag in der Gesundheitsakte kommt. Die Honorierung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) mit derzeit 135,53€ (3,1-facher Faktor).
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
Ich beteilige mich am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sollte ein Arbeitsunfall Ursache Ihrer Beschwerden sein, kann ich auch mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern abrechnen.
Beratung / Coaching:
Da Coaching und psychologische Beratung (inkl. Paarberatung) keine Kassenleistungen sind, werden die Kosten von Ihnen privat getragen. Das Honorar für eine Sitzung von mindestens 50 Minuten beträgt dabei 150€.